Am 30. September 2008 endete die Vernehmlassung zum Vorentwurf für die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport. Insgesamt gingen 107 Stellungnahmen ein. Aus diesen geht klar hervor, dass sich das bisherige Fördersystem bewährt hat.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen hinsichtlich der Regelungszuständigkeit des Bundes im Bereich Sport in der Schule und der Bildung von Sportlehrkräften.
Da sich die Kompetenz des Bundes zum Erlass von quantitativen und qualitativen Vorschriften für die Bereiche Sport in der Schule und Ausbildung von Sportlehrkräften aber auf eine klare Verfassungsgrundlage stützt, wird an dieser festgehalten.
