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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Kanton St.Gallen

1. Ausgangslage und Zielsetzungen

Das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen stellte sich im Jahre 2009 hinter das nationale Projekt "qims.ch". Ohne die eigenen Instrumente zur Qualitätssicherung zu gefährden, soll das Projekt des Bundesamts für Sport (BASPO) flächendeckend unterstützt werden. Dank "qims.ch" wird die Qualität im Bewegungs- und Sportunterricht sichergestellt oder gar erhöht. "qims.ch" dient zur Unterstützung und Beratung der sportunterrichtenden Lehrpersonen.

Die vielseitige Belastung der Lehrpersonen verlangt nach unterstützenden Massnahmen für die interessierten Lehrpersonen. "qims.ch" kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

 

2. Rahmenbedingungen

Der Kanton St.Gallen führt ein kantonales Amt für Sport Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.. Dieses ist dem kantonalen Bildungsdepartement unterstellt und führt eine Abteilung Schulsport Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.. Dem Amt für Sport untersteht die Förderung des Sportes, die Umsetzung und den Vollzug von kantonalen und schweizerischen Richtlinien, Vorschriften und Programmen.

Im Kanton St.Gallen regelt das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport den Einfluss der öffentlich-rechtlichen Instanzen auf bewegungs- und sportrelevante Fragen.

Gemäss dem kantonalen Sportkonzept Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. gehört Sport und Bewegung in der Schule zu den Grundpfeilern der Bildung. Tägliche Bewegung und Qualitätssicherung geniessen erste Priorität.

Die Grundlagen des Sportunterrichtes sind im Bildungs- und Lehrplan des Kantons St.Gallen, in den nationalen Lehrmitteln, im Merkblatt zur Organisation des Sportunterrichtes sowie in den Weisungen zur Prüfung vor Ablauf der Schulpflicht festgelegt.

 

3. Qualität im Kanton St.Gallen

Der Kanton St.Gallen erwartet vom Bewegungs- und Sportunterricht:

  • Vielseitiger und stufengerechter Bewegungs- und Sportunterricht
  • Ausgewogenheit in Bezug auf Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz
  • Sportliche Förderung aller Jugendlichen unabhängig ihres Leistungsvermögens

 

Für das Qualitätsmanagement stehen die nachstehenden Instrumente zur Verfügung:

  • Pflichtenhefte für Schulbehörden und Schulleitungen
  • kantonale Lehrpläne und eidgenössische Lehrmittel
  • kantonale Schulsporttest (4. und 6. Klasse) und kantonale Schulsportprüfung (7./8. Schuljahr)

 

Zuletzt aktualisiert am: 30.09.2010
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