Kanton Uri
1. Rahmenbedingungen
Den Volksschulen des Kantons Uri liegen, neben den nationalen Vorgaben, das Gesetz über Schule und Bildung (Schulgesetz) und die Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung), sowie diverse Reglementarien zu speziellen Bereichen zu Grunde. Diese Dokumente bilden auch die Grundlage für die umfassende Qualitätssicherung im schulischen Umfeld. Als verantwortliche Stelle für deren Umsetzung und die Betreuung gilt die Kantonale Bildungs- und Kulturdirektion
. Auf Stufe Volksschule kümmert sich das Amt für Volksschulen, im Bereich Sport, Bewegungs- und Gesundheitsförderung auch die Abteilung Sport
, um alle relevanten Themen. Ergänzt werden diese Leistungen auf der Sekundarstufe II vom Amt für Berufsbildung und Mittelschulen.
Die Qualitätssicherung in allen Bereichen gehört ebenfalls zum Aufgabenfeld des Amts für Volksschulen. Dazu zählen die kantonale Schulaufsicht, die externe Schulevaluation und Massnahmen zur Förderung der Unterrichtsqualität, wie etwa die Einführung von Lehrmitteln, die Organisation von spezifischen Lehrerweiterbildungsveranstaltungen, das Erlassen von Richtlinien oder auch das Festlegen von Stoffplänen.
2. Qualität im Sportunterricht
Qualität im Sportunterricht hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Basierend auf den Vorgaben des mehrbändigen Lehrmittels Sport schufen die Zentralschweizer Kantone im Jahr 2000 die sogenannten "Orientierungshilfe zum Lehrmittel Sporterziehung
", welche den Stoffplan verbindlich, wenn auch nicht sehr detailliert, festlegen.
Zusätzlich ist der Kanton speziell im Bereich Rahmenbedingungen bemüht, gute Qualität im Sportunterricht zu ermöglichen. Dies beginnt bei der Unterstützung der Schulleitungen bei Fragen zum undurchsichtigen Markt der Aus- und Weiterbildungen für Lehrpersonen aller Stufen, welche Sport unterrichten wollen.
Weiter gehört auch die Ausarbeitung von Richtlinien, etwa zur Gewährleistung der Sicherheit im Schwimmunterricht dazu. Eines der Kernstücke bildet jedoch die Unterstützung der Sport unterrichtenden Lehrpersonen aller Stufen durch Beratung, ein eigenes Angebot an Lehrerweiterbildungen oder auch spezielle Vorgaben wie die kantonale Erhebung der sportlichen Leistungsfähigkeit aller Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr.
Für den Verantwortungsbereich der einzelnen Lehrpersonen, namentlich den eigenen Unterricht, versucht der Kanton geeignete Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die optimalen Voraussetzungen für qualitativ hochwertigen Schulsport gegeben sind.
